Beim Umzug musst du Strom abmelden, anmelden und oft einen neuen Tarif wählen. Zählerstände, Fristen und die Rolle der Grundversorgung spielen dabei eine wichtige Rolle. Wer die Schritte kennt, vermeidet Versorgungslücken und unnötige Kosten.
Haushalt wählen oder Jahresverbrauch eintragen und Tarife für die neue Wohnung prüfen.
In vielen Wohnungen liegt beim Einzug bereits Strom an. Trotzdem musst du dich um Anmeldung und Vertrag kümmern. Sonst landest du automatisch in der Grundversorgung oder riskierst Probleme bei der Abrechnung.
Strom anmelden bedeutet, den Zähler der neuen Wohnung mit deinen Daten zu verknüpfen und einen Liefervertrag auszuwählen. Dabei unterscheiden sich Einzug, Umzug im selben Netzgebiet und Umzug in eine andere Region.
Am Auszugstag musst du den Zählerstand der alten Wohnung notieren. Am Einzugstag gilt das gleiche für den Zähler am neuen Wohnort. Am besten fotografierst du Zähler und Anzeige mit Datum.
Diese Werte dienen als Basis der Schlussrechnung und der ersten Abrechnung in der neuen Wohnung. Sie schützen vor Streit über zu hohe oder geschätzte Verbräuche.
Die Zählernummer steht auf dem Gerät und oft auf der letzten Rechnung. In Mehrfamilienhäusern gibt es mehrere Zähler. Du solltest sicherstellen, dass du den richtigen Zähler zu deiner Wohnung zuordnest.
Vermieter oder Hausverwaltung können die Lage des Zählers erklären und die korrekte Nummer nennen. Das ist wichtig, wenn mehrere Zähler in einem Raum montiert sind.
Im Übergabeprotokoll sollten Zählerstände, Zählernummern und Datum stehen. Sowohl beim Auszug als auch beim Einzug. Beide Seiten sollten unterschreiben.
Ohne Zählerstand greifen oft Schätzungen. Das kann zu hohen Nachzahlungen führen. Mit Fotos und Protokoll lassen sich solche Streitpunkte reduzieren.
Nutzt du die Wohnung schon vor dem Umzug für Renovierung, zählt der Stromverbrauch bereits. Der Zeitpunkt der Übernahme des Zählers sollte mit Vermieter und Versorger geklärt sein.
In vielen Wohnungen liegt ab Einzug Strom an. Der örtliche Grundversorger stellt die Belieferung sicher, wenn kein anderer Vertrag vorliegt. Das ist wichtig, damit Haushaltsgeräte und Beleuchtung funktionieren.
Wird der Zähler einer neuen Person zugeordnet, landet diese meist automatisch im Grundversorgungstarif. Der Versorger nutzt dann Zählernummer, Adresse und Verbrauch zur Abrechnung.
Die Grundversorgung bietet Sicherheit, ist aber oft teurer als alternative Angebote. Arbeitspreise und Grundpreise liegen in vielen Regionen über Sondertarifen. Ein Vergleich zeigt, wie groß die Differenz ist.
Ein Wechsel aus der Grundversorgung ist mit kurzer Frist möglich. Du kannst jederzeit einen anderen Anbieter wählen, wenn keine Sperre oder offene Forderungen bestehen.
Manche Haushalte nutzen die Grundversorgung bewusst als Übergang für wenige Monate. Anschließend wechseln sie in einen Tarif, der besser zu Verbrauch und Budget passt.
Grundversorger müssen Preise, Bedingungen und Kontaktwege offenlegen. Du findest Informationen auf der Website, in Preisblättern und in Informationsschreiben.
Wenn du aus einer vergleichbaren Wohnung kommst, kannst du den alten Jahresverbrauch als Basis nutzen. Das gilt vor allem bei ähnlicher Wohnfläche, Personenanzahl und Ausstattung.
Größere Wohnfläche, mehr Personen oder neue Geräte erhöhen den Verbrauch. Effiziente Geräte und bewusstes Nutzungsverhalten senken ihn. Du solltest diese Faktoren bei der Planung berücksichtigen.
Ein zu niedriger Abschlag führt häufig zu Nachzahlungen. Ein zu hoher Abschlag bindet Geld unnötig. Viele Versorger orientieren sich an Richtwerten pro Person und Quadratmeter.
Einpersonenhaushalt in einer Wohnung ohne elektrische Warmwasserbereitung liegt oft zwischen 1.500 und 2.000 kWh im Jahr. Zwei Personen verbrauchen häufig 2.300 bis 3.000 kWh. Familien liegen je nach Wohnsituation darüber.
Elektrische Warmwasserboiler, Durchlauferhitzer, Wärmepumpen oder eine Wallbox erhöhen den Bedarf deutlich. In solchen Fällen sind eigene Tarife oder zusätzliche Zähler sinnvoll.
Nach dem Umzug lohnt es sich, den Zählerstand regelmäßig zu notieren. So erkennst du, ob der Abschlag zum tatsächlichen Verbrauch passt. Bei Bedarf kannst du ihn anpassen lassen.
Vor dem Umzug solltest du deinen laufenden Vertrag prüfen. Wichtig sind Laufzeit, Kündigungsfrist und Regelungen zum Umzug. In manchen Verträgen kannst du mitnehmen, in anderen kündigen.
Für die alte Wohnung meldest du den Zähler ab. Du gibst Zählernummer, Zählerstand, Auszugsdatum und neue Adresse an. So kann der Anbieter die Schlussrechnung erstellen.
Für die neue Wohnung meldest du dich beim gewählten Versorger oder zunächst beim Grundversorger an. Du brauchst Zählernummer, Zählerstand am Einzugstag und Kontaktdaten.
Parallel zur Anmeldung kannst du einen Tarif wählen, der zu deinem Verbrauch passt. Ein Vergleich mit echter Postleitzahl und geplanter kWh-Menge zeigt, welche Angebote in Frage kommen.
Ziehst du nur innerhalb eines Netzgebietes um, kannst du in manchen Fällen den Vertrag mitnehmen. Der Anbieter passt dann nur Zählernummer und Adresse an. Ob sich ein Wechsel lohnt, hängt von Preisen und neuen Angeboten ab.
Wechselst du in ein anderes Netzgebiet, endet der bestehende Vertrag oft oder braucht eine besondere Regelung. Dann solltest du früh prüfen, ob ein neuer Tarif sinnvoll ist und wie der Anbieter den Umzug behandelt.
Nach einem Umzug ändern sich Netzentgelte, Grundversorgung und verfügbare Tarife. Darum solltest du die neue Adresse als Ausgangspunkt für den Vergleich nutzen.
Im Vergleich kannst du Tarife nach Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Bonus filtern. So findest du Modelle mit kurzer Bindung für flexible Situationen oder Angebote mit längerer Preisgarantie.
Laufzeit, Kündigungsfristen und Umzugsklauseln im Vertrag nachlesen. Klären, ob der Vertrag mit umzieht oder beendet wird. Fristen im Kalender markieren.
Zählerstand der alten Wohnung am Auszugstag notieren und fotografieren. Zählernummer prüfen. Daten an den bisherigen Versorger übermitteln, damit die Schlussrechnung korrekt wird.
Am Einzugstag Zählernummer und Zählerstand der neuen Wohnung dokumentieren. Fotos machen und im Übergabeprotokoll eintragen. Vermieter oder Hausverwaltung einbeziehen.
Vorjahresverbrauch prüfen oder anhand von Personenzahl und Wohnfläche schätzen. Zusätzliche Verbraucher wie Durchlauferhitzer oder Wärmepumpe berücksichtigen. Geplanten Jahresverbrauch in kWh festlegen.
Mit Postleitzahl und geplantem Jahresverbrauch einen Vergleich starten. Tarife nach Gesamtpreis, Laufzeit, Preisgarantie und Vertragsbedingungen filtern. Auf Grundversorgungstarife und Alternativen achten.
Wunschtarif wählen. Antrag mit Namen, Anschrift, Zählernummer, Zählerstand, Jahresverbrauch und gewünschtem Lieferbeginn ausfüllen. Bestätigung und Lieferstartdatum sorgfältig ablegen.
Erste Abschlagsmitteilung kontrollieren. Prüfen, ob der Abschlag zur eigenen Einschätzung passt. Bei zu hoher oder zu niedriger Rate Kontakt mit dem Anbieter aufnehmen und Anpassung klären.
Nach der ersten Jahresrechnung Verbrauch und Kosten mit der Planung vergleichen. Weicht der Verbrauch stark ab, Abschläge anpassen. Prüfen, ob ein neuer Tarif sinnvoll ist, vor allem nach Ende von Preisgarantien.
In vielen Fällen musst du Strom aktiv anmelden oder einen Liefervertrag wählen. Der Grundversorger beliefert zwar auch ohne gesonderten Vertrag, aber nur zu seinen Bedingungen. Meldest du dich nicht, wirst du meist automatisch der Grundversorgung zugeordnet und erhältst dort eine Abrechnung.
Meist übernimmt der Grundversorger die Belieferung und rechnet den Verbrauch ab. Du hast dann einen Grundversorgungstarif, häufig mit höheren Preisen als in Sondertarifen. Spätestens nach der ersten Rechnung solltest du prüfen, ob ein anderer Tarif besser passt und einen Wechsel planen.
Du brauchst Name, Anschrift, Geburtsdatum, Bankverbindung, Zählernummer und Zählerstand der neuen Wohnung. Dazu kommen Einzugsdatum und eine grobe Angabe des erwarteten Jahresverbrauchs. Diese Daten fragt der Versorger im Anmeldeformular ab.
Zählernummer und Wohnungsnummer sollten zusammenpassen. Vermieter oder Hausverwaltung können die Zuordnung erklären. Oft stehen Nummern an der Wohnungstür und am Zähler. Im Zweifel lohnt ein kurzer Abgleich mit dem Übergabeprotokoll oder der letzten Rechnung des Vormieters, wenn diese vorliegt und geteilt werden darf.
Sinnvoll ist ein Vorlauf von einigen Wochen. So bleibt Zeit für Vergleich, Auswahl und Anmeldung. Kurzfristige Anmeldungen sind meist möglich, können aber den Wechsel in einen Wunschtarif erschweren, wenn Fristen oder technische Abläufe knapp werden.
Das hängt vom Vertrag ab. Manche Anbieter erlauben die Mitnahme, andere knüpfen sie an Bedingungen oder schließen sie aus, etwa bei Umzug in ein anderes Netzgebiet. Du solltest die Umzugsklauseln im Vertrag prüfen und direkt beim Anbieter nachfragen, bevor du kündigst oder einen neuen Vertrag abschließt.
Kann der bisherige Anbieter die neue Adresse nicht versorgen, endet der Vertrag oft zum Umzug. Dann benötigst du einen neuen Vertrag bei einem anderen Anbieter oder wirst zunächst vom Grundversorger beliefert. Mit einem Vergleich kannst du passende Tarife am neuen Ort auswählen und den Wechsel planen, bevor die erste Rechnung kommt.
Richtwerte nach Personenanzahl und Wohnfläche helfen bei der Einschätzung. Kommen Geräte wie Durchlauferhitzer, Wärmepumpe oder Wallbox dazu, steigt der Bedarf. Kennst du den Vorjahresverbrauch, kannst du ihn als Basis nutzen und an die neue Situation anpassen. Im ersten Jahr lohnt die regelmäßige Kontrolle des Zählerstands, um Abweichungen früh zu erkennen.
Stromverbrauch während Renovierungsarbeiten zählt bereits zum Verbrauch der neuen Wohnung, wenn der Zähler auf dich läuft. Du solltest klären, ab welchem Tag du rechtlich als Kunde für den Zähler eingetragen bist. Wird die Wohnung längere Zeit renoviert, kann ein höherer Anfangsverbrauch entstehen, der in der ersten Abrechnung sichtbar wird.
Ein Vergleich zum Umzug bietet die Chance, von Beginn an einen passenden Tarif zu nutzen. Du kannst Grundversorgungstarife und Alternativen direkt nebeneinander sehen. Wer sich früh kümmert, verhindert, dass ein teurer Tarif dauerhaft bestehen bleibt und hält Kosten und Abschläge besser im Blick.