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Sonderkündigungsrecht Strom

Sonderkündigungsrecht Strom. Wann du vorzeitig wechseln darfst

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt eine vorzeitige Kündigung des Stromvertrags in bestimmten Fällen. Dazu zählen Preiserhöhungen, Änderungen der Bedingungen und besondere Lebenssituationen. Wer Gründe und Fristen kennt, kann Kosten besser steuern und passende Tarife wählen.

Rechtsgrundlagen und typische Auslöser Praxisbeispiele mit Fristen und Zahlen
Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung und Vertragsänderung einordnen
Fristen kennen und rechtzeitig reagieren
Vertragsschreiben und Preisblätter gezielt prüfen
Tarifwechsel mit realistischem Verbrauch vorbereiten

Tarife nach Sonderkündigung prüfen

Haushalt wählen oder Jahresverbrauch eintragen und Angebote vergleichen.

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Was bedeutet Sonderkündigungsrecht beim Stromvertrag

Ein Stromvertrag enthält eine reguläre Laufzeit und eine normale Kündigungsfrist. Das Sonderkündigungsrecht erlaubt eine außerordentliche Kündigung außerhalb dieser Fristen. Es greift, wenn der Anbieter Preis oder Bedingungen einseitig anpasst oder besondere Situationen eintreten.

Wichtig ist der Hinweis des Anbieters. Bei Preiserhöhungen oder Vertragsänderungen muss er auf das Sonderkündigungsrecht hinweisen. Kunden können dann innerhalb einer Frist reagieren und den Vertrag beenden.

Sonderkündigungsrecht erlaubt eine vorzeitige Beendigung des Vertrags.
Es greift bei Preiserhöhungen und Änderungen der Vertragsbedingungen.
Der Anbieter muss auf das Recht und die Fristen hinweisen.
Die Frist läuft ab Zugang der Mitteilung.
Kunden können direkt zu einem anderen Tarif wechseln.
Rechnungen und Schreiben sollten sorgfältig geprüft werden.

Typische Gründe für ein Sonderkündigungsrecht

Preiserhöhung

Eine Preiserhöhung ist einer der häufigsten Auslöser. Der Anbieter passt Arbeitspreis, Grundpreis oder beide Bestandteile an. Kunden erhalten eine Mitteilung mit den neuen Preisen und dem Zeitpunkt der Anpassung.

Mit dieser Mitteilung steht ein Sonderkündigungsrecht zur Verfügung. Die Frist ist begrenzt. Wer sie nutzt, kann vor dem Wirksamwerden der neuen Preise zu einem anderen Tarif wechseln.

Änderung der AGB oder Vertragsstruktur

Ändert der Anbieter Allgemeine Geschäftsbedingungen oder zentrale Vertragsbestandteile, kann ein Sonderkündigungsrecht entstehen. Dazu zählen neue Entgeltarten, geänderte Zahlungsweisen oder neue Zuschläge.

Auch hier muss der Anbieter auf das Recht zur außerordentlichen Kündigung hinweisen.

Ende der Preisgarantie mit Anpassung

Läuft eine Preisgarantie aus, kann der Anbieter neue Preise ansetzen. In manchen Fällen wird dabei auf ein Sonderkündigungsrecht hingewiesen, in anderen nicht. Maßgeblich ist die konkrete Mitteilung und die vertragliche Regelung.

Umzug und Sonderkündigung

Bei einem Umzug kann sich die Versorgungssituation ändern. Einige Verträge sehen ein Sonderkündigungsrecht vor, andere regeln die Mitnahme des Vertrags. Entscheidend sind die Bedingungen im Vertrag.

Änderungen im Messstellenbetrieb

Wird der Messstellenbetreiber gewechselt oder wird ein neues Messsystem eingeführt, können sich Entgelte ändern. In manchen Fällen entstehen daraus Sonderkündigungsrechte, die im Schreiben genannt werden.

Besondere Einzelfälle

Seltener entstehen Sonderkündigungsrechte durch gerichtliche Entscheidungen, Fusionen oder tiefgreifende Strukturänderungen. In solchen Fällen informiert der Anbieter über den Rahmen und die Möglichkeiten.

Fristen beim Sonderkündigungsrecht Strom

Startpunkt der Frist

Die Frist beginnt mit Zugang der Mitteilung über Preisänderung oder Vertragsänderung. Wichtig ist der Tag, an dem das Schreiben im Briefkasten oder im elektronischen Postfach liegt.

Dauer der Frist

Die Dauer hängt von der Rechtsgrundlage und den Bedingungen ab. In vielen Fällen liegt sie im Bereich weniger Wochen. Der Anbieter muss die Frist klar benennen.

Kündigung vor Wirksamwerden der Änderung

Die Kündigung muss vor dem Zeitpunkt erklärt werden, ab dem die neuen Preise oder Bedingungen gelten sollen. Nur dann wirkt sie als Sonderkündigung.

Form der Kündigung

Der Vertrag legt fest, welche Form zulässig ist. In vielen Fällen reichen Schriftform, E-Mail oder Online Formular. Kunden sollten die angegebene Form nutzen und den Zugang dokumentieren.

Bestätigung durch den Anbieter

Nach Eingang der Kündigung sollte eine Bestätigung eintreffen. Darin stehen das Ende der Belieferung und der Zeitpunkt des Vertragsendes.

Parallel neuen Tarif wählen

Wer das Sonderkündigungsrecht nutzt, sollte gleichzeitig einen neuen Tarif auswählen. So bleibt die Belieferung durchgehend gesichert und der Wechsel erfolgt ohne Versorgungslücke.

Beispiele für Sonderkündigung mit Zahlen

Beispiel 1: Preiserhöhung für einen Einpersonenhaushalt

Ein Einpersonenhaushalt verbraucht 1.800 kWh im Jahr. Bisheriger Arbeitspreis: 30 Cent pro kWh. Bisheriger Grundpreis: zehn Euro pro Monat.

Bisherige Jahreskosten: 1.800 x 0,30 Euro = 540 Euro Verbrauch. 10 x 12 Euro = 120 Euro Grundpreis. Gesamt: 660 Euro.

Der Anbieter erhöht den Arbeitspreis auf 36 Cent und den Grundpreis auf zwölf Euro. Neue Jahreskosten: 1.800 x 0,36 Euro = 648 Euro Verbrauch. 12 x 12 Euro = 144 Euro Grundpreis. Gesamt: 792 Euro. Differenz: 132 Euro im Jahr.

Das Schreiben zur Preiserhöhung enthält einen Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht. Der Kunde kann innerhalb der genannten Frist kündigen und in einen günstigeren Tarif wechseln.

Beispiel 2: Familie mit 3.500 kWh

Ein Haushalt mit 3.500 kWh Jahresverbrauch erhält eine Preiserhöhung von 33 auf 38 Cent pro kWh. Der Grundpreis steigt von zwölf auf 14 Euro.

Alt: 3.500 x 0,33 Euro = 1.155 Euro. 12 x 12 Euro = 144 Euro. Gesamt: 1.299 Euro.

Neu: 3.500 x 0,38 Euro = 1.330 Euro. 14 x 12 Euro = 168 Euro. Gesamt: 1.498 Euro. Mehrkosten: 199 Euro im Jahr.

Nutzt der Haushalt das Sonderkündigungsrecht und wechselt in einen Tarif mit 34 Cent und zwölf Euro Grundpreis, sinken die Mehrkosten deutlich.

Beispiel 3: Umzug innerhalb eines Netzgebietes

Ein Haushalt zieht innerhalb derselben Stadt um. Der Anbieter bietet an, den Vertrag mitzunehmen. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nur, wenn die Bedingungen dies vorsehen oder sich die Rahmenbedingungen stark ändern.

Der Haushalt prüft die Vertragsunterlagen. Steht dort ein Sonderkündigungsrecht bei Umzug oder eine Möglichkeit zur Anpassung, kann er diese nutzen.

Beispiel 4: Umzug in ein anderes Netzgebiet

Zieht der Haushalt in eine andere Region, kann der bisherige Anbieter die Belieferung nicht immer fortsetzen. Manche Verträge sehen dann eine Sonderkündigung vor. In anderen Fällen endet der Vertrag aus praktischen Gründen.

Vor dem Umzug sollte der Kunde mit dem Anbieter klären, ob ein Sonderkündigungsrecht gilt, oder ob ein neuer Vertrag abgeschlossen werden muss.

Beispiel 5: Änderung der AGB

Ein Anbieter führt neue Zahlungswege und Mahngebühren ein. Er ändert dazu die AGB und informiert schriftlich. In der Mitteilung weist er auf ein Sonderkündigungsrecht hin.

Kunden können entscheiden, ob sie die neuen Bedingungen akzeptieren oder von ihrem Recht auf Kündigung Gebrauch machen.

Tarifwechsel mit Sonderkündigungsrecht planen

Wer das Sonderkündigungsrecht nutzt, sollte den Wechsel mit einem Vergleich verbinden. Wichtig sind der reale Jahresverbrauch, die Postleitzahl und der geplante Lieferbeginn.

Im Vergleich lassen sich Tarife nach Preis, Laufzeit, Preisgarantie und Vertragsbedingungen filtern. Haushalte können Modelle mit kurzer Bindung wählen oder Tarife mit längerer Preisgarantie.

HowTo: Sonderkündigungsrecht Strom Schritt für Schritt nutzen

Schritt 1: Schreiben des Anbieters prüfen

Schreiben zu Preisänderungen oder neuen Bedingungen vollständig lesen. Auf den Hinweis zum Sonderkündigungsrecht und auf die genannte Frist achten. Datum des Zugangs festhalten.

Schritt 2: Mehrkosten grob berechnen

Alten und neuen Arbeitspreis sowie Grundpreis vergleichen. Den eigenen Jahresverbrauch einsetzen und die Differenz der Jahreskosten ausrechnen. So wird sichtbar, wie stark die Erhöhung wirkt.

Schritt 3: Tarife mit deinem Verbrauch vergleichen

Mit Postleitzahl und Jahresverbrauch einen Vergleich starten. Auf Preis, Laufzeit, Kündigungsfrist, Preisgarantie und Boni achten. Tarife mit Vorkasse oder langer Bindung nur nach sorgfältiger Prüfung wählen.

Schritt 4: Sonderkündigung fristgerecht erklären

Die im Schreiben genannte Form nutzen, zum Beispiel Brief, E-Mail oder Online Formular. Kundennummer, Zählernummer, Adresse und Bezug auf die Preisänderung angeben. Um eine schriftliche Bestätigung bitten.

Schritt 5: Neuen Tarif abschließen

Parallel zur Kündigung den neuen Tarif beauftragen. Lieferbeginn so wählen, dass keine Lücke entsteht. Unterlagen zum neuen Vertrag aufbewahren.

Schritt 6: Erste Abschläge und Abrechnung prüfen

Nach dem Wechsel die erste Abschlagsmitteilung prüfen. Später die erste Jahresrechnung kontrollieren. Bei deutlichen Abweichungen zum Verbrauch die Abschläge anpassen und Tarife erneut prüfen.

Häufige Fragen zum Sonderkündigungsrecht Strom

Das Sonderkündigungsrecht erlaubt eine außerordentliche Kündigung des Stromvertrags außerhalb der normalen Kündigungsfristen. Es greift, wenn der Anbieter Preis oder Vertragsbedingungen einseitig ändert oder besondere Fälle eintreten. Die Rechtsgrundlage nennen Vertrag, AGB und gesetzliche Regelungen.

Bei vielen Preiserhöhungen besteht ein Sonderkündigungsrecht. Der Anbieter muss in der Mitteilung zur Preisanpassung darauf hinweisen. Die Kündigung muss innerhalb der genannten Frist vor Wirksamwerden der neuen Preise erklärt werden.

Die Dauer der Frist ergibt sich aus Gesetz und Vertragsbedingungen. Sie liegt häufig im Bereich einiger Wochen. Der Anbieter muss die Frist konkret nennen. Maßgeblich ist der Tag, an dem das Schreiben zugeht, nicht das Ausstellungsdatum.

Die zulässige Form steht im Vertrag. Häufig sind schriftliche Kündigungen per Brief, E-Mail oder Online Formular möglich. Kunden sollten Kundennummer, Adresse, Zählernummer und einen Hinweis auf die Preisänderung angeben und um Bestätigung bitten.

Ein Umzug kann ein Sonderkündigungsrecht auslösen, muss es aber nicht. Entscheidend sind die Vertragsbedingungen. Manche Verträge erlauben eine Sonderkündigung bei Umzug, andere sehen die Mitnahme des Vertrags vor. Kunden sollten rechtzeitig vor dem Umzug in die Unterlagen schauen und den Anbieter ansprechen.

Ein Sonderkündigungsrecht zielt meist auf Erhöhungen und Verschlechterungen der Bedingungen. Bei Senkungen besteht in der Regel kein Sonderkündigungsrecht aus diesem Grund. Abweichungen ergeben sich aus der konkreten vertraglichen Regelung und den verwendeten Klauseln.

Wird die Frist verpasst, gilt die Preisanpassung oder Vertragsänderung in der Regel als akzeptiert. Dann bleibt nur die reguläre Kündigung zum Ende der Laufzeit oder zum nächstmöglichen Termin. Es lohnt sich deshalb, Schreiben zu Preisänderungen zeitnah zu prüfen und Fristen zu notieren.

Rein formal ist das möglich, aber nicht ratsam. Besser ist es, parallel zum Sonderkündigungsrecht einen neuen Tarif zu wählen. So lässt sich ein nahtloser Übergang planen und eine Grundversorgung als Zwischenlösung vermeiden, wenn diese ungünstig wäre.

Ein neuer Anbieter benötigt Name, Anschrift, Zählernummer, Jahresverbrauch, bisherigen Lieferanten und den gewünschten Lieferbeginn. Diese Angaben stehen in der letzten Jahresabrechnung oder in den laufenden Unterlagen zum Vertrag.

Ein Vergleich lohnt sich, weil sich Preisstruktur und Vertragsbedingungen zwischen Anbietern unterscheiden. Mit dem eigenen Verbrauch lassen sich die neuen Kosten im alten und im möglichen neuen Tarif direkt gegenüberstellen. So entsteht eine saubere Entscheidungsgrundlage auf Basis von Zahlen und Fristen.

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